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Erwerbsminderungsrente 2026 – steigt sie stärker als erwartet?

Zum 1. Juli 2026 könnte die gesetzliche Rente deutlicher steigen als bislang angenommen. Aktuell gehen Modellrechnungen – unter anderem aus dem Rentenversicherungsbericht der Deutsche Rentenversicherung – von einer Anpassung in Höhe von rund 3,73 Prozent aus.

Die endgültige Entscheidung trifft die Bundesregierung im Frühjahr 2026 per Verordnung – mit Zustimmung des Bundesrat.

Wichtig:
Die Erwerbsminderungsrente wird genauso angepasst wie die Altersrente. Steigt die Rente allgemein, steigt auch die Erwerbsminderungsrente.


📌 Beispiel: Was bedeuten 3,73 % konkret?

Angenommen, jemand erhält aktuell:

  • 1.000 Euro Bruttorente

Bei einer Erhöhung um 3,73 %:

1.000 € × 1,0373 = 1.037,30 €

Das wären 37,30 Euro mehr pro Monat.

Wichtig: Das ist eine Modellrechnung – keine Garantie.


Der aktuelle Rentenwert – das Herzstück der Berechnung

Entscheidend ist der sogenannte aktuelle Rentenwert.
Er bestimmt, wie viel ein Rentenpunkt (Entgeltpunkt) wert ist.

Seit 1. Juli 2025 beträgt dieser:

40,79 Euro

Würde er um 3,73 % steigen, läge er rechnerisch bei:

40,79 € × 1,0373 = ca. 42,31 Euro

Das wäre der neue Wert eines Entgeltpunktes.


Wie berechnet sich eine Erwerbsminderungsrente?

Die Rentenformel lautet vereinfacht:

Entgeltpunkte × Rentenwert × Rentenartfaktor

Jetzt wird es spannend.


1️⃣ Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte (Rentenpunkte) bekommt man für Beiträge aus dem Arbeitsverdienst.

Grundprinzip:

Wer genau das Durchschnittsgehalt aller Versicherten verdient, bekommt:

1 Entgeltpunkt pro Jahr

Verdient man:

  • weniger → weniger Punkte
  • mehr → mehr Punkte

Beispiel:

  • Durchschnittsentgelt: ca. 43.000 € (Beispielwert)
  • Eigenes Einkommen: 21.500 €

Das entspricht 50 % → also 0,5 Entgeltpunkte in diesem Jahr.


2️⃣ Volle vs. teilweise Erwerbsminderung

Hier liegt der große Unterschied.

🔹 Volle Erwerbsminderungsrente

  • Man kann weniger als 3 Stunden täglich arbeiten.
  • Rentenartfaktor: 1,0

Das bedeutet:
Man erhält die volle errechnete Rente.


🔹 Teilweise Erwerbsminderungsrente

  • Man kann noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten.
  • Rentenartfaktor: 0,5

Das bedeutet:
Man erhält nur die Hälfte der errechneten Rente.


📊 Rechenbeispiel mit 30 Entgeltpunkten

Angenommen:

  • 30 Entgeltpunkte
  • Rentenwert 40,79 €

Volle Erwerbsminderung:

30 × 40,79 € × 1,0
= 1.223,70 €


Teilweise Erwerbsminderung:

30 × 40,79 € × 0,5
= 611,85 €


📈 Was passiert bei einer Erhöhung 2026?

Angenommen, der Rentenwert steigt auf 42,31 €.

Volle Erwerbsminderung:

30 × 42,31 €
= 1.269,30 €

➡️ Plus: 45,60 € monatlich


Teilweise Erwerbsminderung:

30 × 42,31 € × 0,5
= 634,65 €

➡️ Plus: 22,80 € monatlich


Die Zurechnungszeit – warum viele mehr Punkte bekommen

Gerade bei Erwerbsminderungsrenten wichtig:

Man bekommt zusätzliche Rentenpunkte durch die sogenannte Zurechnungszeit.

Das bedeutet: Die Rentenversicherung tut so, als hätte man bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet – aktuell bis etwa 67 Jahre.

Das erhöht die Entgeltpunkte deutlich.

Beispiel: Jemand wird mit 50 Jahren voll erwerbsgemindert.

Dann werden rechnerisch noch rund 17 Jahre mit dem bisherigen Durchschnitt berücksichtigt. Dadurch entstehen zusätzliche Rentenpunkte.

Das erklärt, warum viele überrascht sind, wenn sie ihren Rentenbescheid lesen.


Zuschlag für Bestands-Erwerbsminderungsrenten

Seit Juli 2024 erhalten viele ältere Erwerbsminderungsrentner einen Zuschlag.

Seit Dezember 2025 wird dieser anders ausgezahlt – nicht mehr als separater Betrag, sondern technisch anders integriert.

Je nach Rentenbeginn kann der Zuschlag:

  • 4,5 %
  • oder 7,5 %

betragen.

Gerade hier lohnt sich eine Bescheidprüfung, da viele Betroffene nicht wissen, ob sie korrekt berücksichtigt wurden.


Fazit 2026: Gute Nachrichten möglich

Sollte die Anpassung tatsächlich bei rund 3,73 % liegen:

✔ steigen sowohl Alters- als auch Erwerbsminderungsrenten
✔ profitieren volle und teilweise Erwerbsgeminderte gleichermaßen
✔ erhöht sich der Wert jedes einzelnen Rentenpunktes

Für viele Betroffene kann das – gerade bei niedrigen Renten – spürbar sein.


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