💡 GdB in der Steuererklärung: So trägst du deinen Grad der Behinderung richtig ein
Von Joachim – Erfahrungsbericht, Tipps & klare Anleitung
Wenn du einen Grad der Behinderung (GdB) hast, kannst du steuerlich einiges geltend machen. Doch viele wissen nicht, wo und wie man das in der Steuererklärung einträgt. Ich war selbst überrascht, wie viel Potenzial hier schlummert – und wie bürokratisch es auf den ersten Blick wirkt. Deshalb nehme ich dich heute mit auf eine Reise durch das Steuerformular-Dickicht, mit klaren Wegweisern und persönlichen Erfahrungen.
🧭 Was ist der GdB überhaupt?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl zwischen 20 und 100, die vom Versorgungsamt festgelegt wird. Je höher der Wert, desto stärker die Einschränkung. Wichtig: Der GdB ist keine medizinische Diagnose, sondern eine sozialrechtliche Einstufung.
Beispiel:
- GdB 30 = leichte Einschränkungen
- GdB 50 = Schwerbehinderung
- GdB 100 = sehr starke Einschränkungen
📄 Woher bekomme ich den GdB?
Du musst ihn beantragen – entweder beim Versorgungsamt oder online über das zuständige Landesportal. Nach Prüfung deiner Unterlagen bekommst du einen Bescheid mit deinem GdB und ggf. Merkzeichen (z. B. „G“ für Gehbehinderung, „H“ für Hilflosigkeit).
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💰 Was bringt mir der GdB steuerlich?
Ein GdB kann dir helfen, deine Steuerlast zu senken – und zwar über den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag. Dieser ist gestaffelt nach GdB:
GdB | Pauschbetrag pro Jahr |
---|---|
25–30 | 310 € |
35–40 | 430 € |
45–50 | 560 € |
55–60 | 710 € |
65–70 | 890 € |
75–80 | 1.060 € |
85–90 | 1.230 € |
95–100 | 1.420 € |
Mit Merkzeichen „H“ oder „Bl“ gibt es sogar 2.840 € Pauschbetrag.
🧾 Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?
Jetzt wird’s konkret. Du brauchst das Formular „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“. Dort gibt es den Abschnitt „Behinderten-Pauschbetrag“.
Schritt-für-Schritt:
- Elster öffnen oder Steuerprogramm deiner Wahl.
- In der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“:
- GdB eintragen
- Merkzeichen (falls vorhanden) angeben
- Pauschbetrag wird automatisch berechnet
- Bescheid vom Versorgungsamt als Nachweis beilegen (bei Erstangabe)
🧠 Persönlicher Tipp: Pauschbetrag vs. tatsächliche Kosten
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Pauschbetrag nutzen
- Einfach, unkompliziert
- Keine Belege nötig
- Ideal für „normale“ Alltagseinschränkungen
2. Tatsächliche Kosten geltend machen
- Wenn du z. B. hohe Fahrtkosten, Pflegekosten oder Hilfsmittel hast
- Belege sammeln!
- Kann sich lohnen, wenn die Ausgaben den Pauschbetrag übersteigen
Aber Achtung: Du kannst nicht beides gleichzeitig machen. Entweder Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten.
🧑💻 Was ist mit Rentnern, Kindern oder Angehörigen?
Auch hier gibt’s Möglichkeiten:
- Rentner: GdB kann auch im Ruhestand geltend gemacht werden.
- Kinder mit GdB: Eltern können den Pauschbetrag übertragen lassen.
- Pflege durch Angehörige: Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden – unabhängig vom GdB.
🧭 Unterschiede: GdB vs. Merkzeichen vs. Pflegegrad
Begriff | Bedeutung | Steuerlich relevant? |
---|---|---|
GdB | Grad der Behinderung | Ja, für Pauschbetrag |
Merkzeichen | Zusätzliche Einschränkungen (z. B. „G“, „H“) | Ja, für höheren Pauschbetrag |
Pflegegrad | Einstufung durch Pflegekasse | Ja, aber separat absetzbar |
📝 Mein Fazit: GdB ist mehr als nur eine Zahl
Ich habe selbst erlebt, wie viel Klarheit und Entlastung ein korrekt eingetragener GdB bringen kann. Es geht nicht nur um Geld – sondern um Anerkennung und Unterstützung. Wenn du deinen GdB hast, nutze ihn! Und wenn du noch keinen hast, prüfe, ob du Anspruch hast.
Die Steuererklärung ist kein Hexenwerk – mit ein bisschen Struktur und dem richtigen Know-how wird sie zur Chance.
📌 Checkliste für deine Steuererklärung mit GdB
✅ GdB-Bescheid vom Versorgungsamt
✅ Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ausfüllen
✅ Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten wählen
✅ Merkzeichen prüfen (für höheren Betrag)
✅ Belege sammeln (falls du tatsächliche Kosten absetzt)
✅ Steuerbescheid prüfen – wurde alles berücksichtigt?
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🧾 Vorlage: GdB in Elster eintragen (Behinderten-Pauschbetrag)
🔹 Formular: Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“
Abschnitt: „Angaben zu Behinderungen“
Feld | Was du einträgst |
---|---|
Grad der Behinderung (GdB) | z. B. „50“ |
Merkzeichen (falls vorhanden) | z. B. „G“, „H“, „aG“, „Bl“ |
Behinderten-Pauschbetrag | Wird automatisch berechnet |
Art der Behinderung (optional) | z. B. „Gehbehinderung“, „chronische Erkrankung“ |
Beginn der Behinderung | Datum laut Bescheid, z. B. „01.01.2024“ |
Bescheid liegt vor? | „Ja“ auswählen |
Bescheid beifügen? | Bei Erstangabe: Ja, als PDF hochladen |
📌 Beispiel-Eintrag für Elster:
Grad der Behinderung: 50
Merkzeichen: G
Art der Behinderung: Gehbehinderung
Beginn: 01.01.2024
Bescheid liegt vor: Ja
Behinderten-Pauschbetrag: automatisch berechnet (560 €)
🧠 Zusätzliche Hinweise
- Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Du musst dich entscheiden. Wenn du den Pauschbetrag nutzt, brauchst du keine Belege. Wenn du tatsächliche Kosten geltend machst (z. B. Fahrten, Pflege, Hilfsmittel), musst du diese einzeln auflisten und belegen. - Übertragung bei Kindern:
Wenn du für dein Kind mit GdB den Pauschbetrag nutzen willst, kannst du ihn auf dich übertragen lassen – das geht ebenfalls in der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“. - Pflegekosten zusätzlich absetzbar:
Wenn du jemanden pflegst oder selbst Pflegeleistungen erhältst, kannst du diese separat als außergewöhnliche Belastung eintragen – unabhängig vom GdB.
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