Steuervorteile bei Behinderung – So bekommt ihr Geld vom Staat zurück
Leben mit einer Behinderung oder die Pflege eines Angehörigen bringt nicht nur viele persönliche Herausforderungen mit sich – es kann auch teuer werden. Ob medizinische Behandlungen, Hilfsmittel, Umbauten oder Fahrten: Die Ausgaben summieren sich schnell.
Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt euch mit spürbaren steuerlichen Vorteilen. Viele dieser Vergünstigungen könnt ihr euch ganz einfach über die Steuererklärung zurückholen. In diesem Beitrag zeigen wir euch Schritt für Schritt, welche Vorteile es gibt, wer sie bekommt und wie ihr sie nutzen könnt – ganz ohne komplizierten Steuerjargon.
✅ Checkliste: Die wichtigsten Steuervorteile bei Behinderung
- Behinderten-Pauschbetrag
- Fahrtkostenpauschale
- Außergewöhnliche Belastungen
- Pflegepauschbetrag für Angehörige
- Weitere steuerliche Vorteile
1. Behinderten-Pauschbetrag – Einfacher Steuerbonus ohne Belege
Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein fester Freibetrag, den ihr in der Steuererklärung eintragen könnt. Damit erkennt das Finanzamt pauschal an, dass durch eine Behinderung im Alltag zusätzliche Kosten entstehen – und ihr spart automatisch Steuern. Das Beste: Ihr müsst keine Quittungen oder Nachweise einreichen.
Voraussetzung: Es liegt ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 vor – nachgewiesen durch den Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid vom Amt.
Beispielhafte Pauschbeträge:
- GdB 20 → 384 €
- GdB 100 → 2.840 €
- Sonderpauschale: 7.500 €, wenn das Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder Gl (gehörlos) vorliegt
2. Fahrtkostenpauschale – Für alle, die regelmäßig unterwegs sind
Viele Menschen mit Behinderung müssen regelmäßig zu Ärzten, Therapeuten oder Betreuungsstellen fahren. Hier hilft die Fahrtkostenpauschale – und die ist einfach und ohne Nachweise nutzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Pauschalen:
- 900 € jährlich, wenn:
- GdB 80 oder
- GdB 70 mit Merkzeichen G
- 4.500 € jährlich, wenn:
- Merkzeichen aG, Bl oder H
Alternative Möglichkeit: Wer mehr unterwegs ist, kann statt der Pauschale 30 Cent pro Kilometer absetzen – dann aber mit Belegen wie z. B. Fahrtenbuch oder Terminnachweisen.
3. Außergewöhnliche Belastungen – Wenn euch die Pauschale nicht reicht
Nicht alle Ausgaben sind mit der Pauschale abgedeckt. Ihr könnt daher zusätzliche tatsächliche Kosten als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ angeben – aber nur, wenn ihr diese selbst bezahlt habt und keine Erstattung (z. B. von der Krankenkasse) bekommen habt.
Was ist absetzbar?
- Arztkosten
- Medikamente
- Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Prothese, Hörgerät)
- Therapiekosten
- Umbauten (z. B. barrierefreie Dusche oder Rampe)
- Pflegeheimkosten (Eigenanteil)
👉 Wichtig: Ihr braucht Belege (z. B. Rechnungen). Und: Das Finanzamt zieht einen Eigenanteil ab – abhängig von eurem Einkommen und Familienstand. Alles darüber hinaus senkt eure Steuerlast.
💡 Tipp: Online-Rechner können eure zumutbare Belastung einfach berechnen!
4. Pflegepauschbetrag – Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn ihr einen Angehörigen zu Hause pflegt, könnt ihr ebenfalls steuerlich entlastet werden – mit dem sogenannten Pflegepauschbetrag. Dieser gilt zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag der gepflegten Person.
Voraussetzungen:
- Die Pflege findet zu Hause statt
- Es gibt keine Bezahlung für die Pflege (z. B. keine Pflegekraft)
Pflegepauschale je nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 → 600 €
- Pflegegrad 3 → 1.100 €
- Pflegegrad 4 oder 5 → 1.800 €
💡 Alternativ: Wenn die tatsächlichen Pflegekosten höher sind, könnt ihr auch diese individuell als außergewöhnliche Belastung geltend machen – z. B. bei Heimunterbringung oder ambulanter Pflege.
5. Weitere Tipps und Hinweise
Neben den großen Pauschalen gibt es weitere steuerliche Entlastungen, die oft übersehen werden:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bei Pflege oder Umbauten im Haushalt könnt ihr einen Teil der Kosten absetzen (z. B. Handwerkerkosten, Putzkraft)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Kind mit Behinderung: Der Behinderten-Pauschbetrag kann auf die Eltern übertragen werden
📄 So tragt ihr alles richtig in die Steuererklärung ein
Für viele wirkt die Steuererklärung wie ein Buch mit sieben Siegeln – muss sie aber nicht sein! Mithilfe von Steuerprogrammen wie der „SteuerSparErklärung 2025“ werdet ihr Schritt für Schritt durch die Formulare geführt. Die Software hilft euch, keine Steuervergünstigung zu vergessen – und das Beste rauszuholen.
🎥 Extra-Tipp: Steuertipps im Video
In unserem YouTube-Video erklärt euch Steuerexperte Jo ganz einfach:
- Wo ihr die Beträge eintragt
- Welche Nachweise nötig sind
- Wie ihr typische Fehler vermeidet
💡 Fazit: Nutzt eure Rechte – und spart bares Geld!
Eine Behinderung oder Pflegeverantwortung ist herausfordernd genug – da sollte man keine finanziellen Vorteile verschenken. Nutzt die gesetzlichen Möglichkeiten und holt euch mit der Steuererklärung zurück, was euch zusteht. Es lohnt sich!
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